Fürstenfeldbruck

Gegen größeres Gewerbegebiet

Grafrather Initiative will Moränenlandschaft erhalten


Grafrath – Um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Gewerbegebietes Wahlfeld in Grafrath zu ermöglichen, soll die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Obere Amper“ geändert werden. Eine etwa zwei Hektar große Fläche am Ende der Jesenwanger Straße soll vom Landschaftsschutzgebiet abgezwackt werden, um der international agierenden Firma Cabero eine Betriebserweiterung und kleineren, ortsverträglichen Firmen eine Ansiedlung zu ermöglichen. Nachdem noch bis Montag die Bürgerbeteiligung läuft und die Pläne im Rathaus aufliegen, ruft das Aktionsbündnis Grafrath, das sich massiv gegen die Vergrößerung des Gewerbegebietes stemmt, die Bürger dazu auf, Einspruch einzulegen.


„Die Zeit drängt“ heißt es in einem Brief an alle Haushalte, und damit die Bürger möglichst wenig Aufwand haben, wurde dem Protestaufruf eine Postkarte beigefügt, auf der schon wesentliche Argumente gegen die Zerstörung der „einzigartigen Moränenlandschaft“ eingetragen sind, die aber auch die Angabe weiterer Kritikpunkte ermöglicht. Die Wählergemeinschaft Bürger für Grafrath (BfG) unterstützt die Ablehnung. In einer Pressemitteilung beklagt Fraktionssprecher Burkhard von Hoyer, dass die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutz einen „Verlust der Erlebbarkeit einer Landschaft“ bedeuten würde, „die ein markantes Ergebnis erdgeschichtlicher Vorgänge am Ende der letzten Eiszeit ist“. Die weiträumige hügelige Ausbildung der Erdoberfläche sei das morphologische Ergebnis der Endmoränenbildung und „nirgendwo im Landkreis sonst so einzigartig und intensiv wahrnehmbar“. Mit Verweis auf Feststellungen von Behörden, die bis 1976 zurückreichen und die Schutzwürdigkeit des Bereiches begründen, wird verlangt, dort keine Gewerbe anzusiedeln.


Kritisiert wird, dass im laufenden Verfahren die Schutzwürdigkeit der Landschaft nicht ausreichend dargestellt werde. Überdies gebe es für die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutz „keine fundierten Begründungen“. Ferner wird beanstandet, dass dem Kreistagsausschuss für Energie, Umwelt und Planung sowie der Öffentlichkeit für die Beurteilung „zweideutige und mangelhafte Unterlagen“ bereit gestellt worden seien. manfred Amann