GRÜNE UNABHÄNGIGE LISTE

Grafrath

                                                                                                Roger Struzena

                                                                                                Kirchweg 29

                                                                                                82284 Grafrath

                                                                                                Tel 08144 1592

 

                                                                                                27.9.2001                               

Bürgermeister

Hans Eiwan

Rathaus

82284 Grafrath

 

 

ANTRAG

 

Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Grafrath und weitere Maßnahmen

 

Sehr geehrter Herr Eiwan,

 

hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln:

 

  1. In folgenden Straßenzügen sollen Tempo-30-Zonen errichtet werden

-         Bahnhofstraße ab Abzweig Moorenweiser Straße sowie Waldstraße

-         Villenstraße Nord

-         Villenstraße Süd

-         Jesenwanger Straße bis Gärtnerweg

-         Pechhölzl

-         Lerchenstraße

-         Hauptstraße von Abzweig B 471 bis Bahnhofstraße

-         Klosterstraße – Adalmuntstraße – Kirchstraße – Krugstraße

-         Badstraße – Amperstraße

-         Brucker Straße

 

  1. Die Gemeinde beantragt für die innerörtlichen Kreisstraßen beim Landkreis eine  (zusätzliche) Geschwindigkeitsbegrenzung

-         von 40 kmh im Abschnitt Moorenweiser Straße/Bahnhofstraße ab Ortseinfahrt bis zur Hauptstraße

-         von 30 km/h im Abschnitt Mauerner Straße von Amperschlucht bis Brucker Straße

 

  1. Die Gemeinde beantragt beim Landkreis die Errichtung eines Gehweges in Form einer befahrbaren Pflasterung in der Hauptstraße zwischen dem Schlecker-Markt und dem Throm- Grundstück. (siehe Plan 3)

 

  1. Im Bereich Schule/Kindergarten sollen in der Hauptstr. zusätzliche Maßnahem zur Verlangsamung des Verkehrs (Fahrbahnverengungen und/oder Aufpflasterungen)  vorgesehen werden.

 

  1. Die Gemeinde beschafft ein mobiles Radarmessgerät mit Display zur Geschwindigkeitsanzeige.

 

- 2 -

 

 

Begründung:

 

zu 1.

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Februar 2001 wurde den Kommunen die Ausweisung von Tempo-30-Zonen erleichtert.

Die oben genannten Straßenzüge erfüllen alle die in § 45 der STVO vorgesehenen Kriterien, lediglich die Vorfahrtsberechtigung muss in einzelnen Straßenzügen aufgehoben werden. Neu ist außerdem in § 39 der STVO, dass der Autofahrer grundsätzlich abseits des Hauptstraßennetzes mit der Anordnung von Tempo 30 rechnen muss. Als Hauptverkehrsstraßen können in Grafrath die Kreisstraßen gelten (Bahnhofstr - Hauptstr.- Mauernerstr, sowie Kottgeiseringer Str-Graf-Rasso-Str.). Sie kommen als Tempo-30-Zonen nicht in Betracht.

Der derzeitige Zustand der Wohnstraßen ist geprägt von einem Nebeneinander von Tempo-30-Zonen, Straßen mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, besonders sichtbar im Ortsteil Unteralting  (siehe Plan 1)

 Der Antrag zur Ausweitung der Tempo-30-Zonen dient somit dazu, in den Wohnstraßen eine einheitliche Regelung zu treffen und den Schilderwald abzubauen (siehe Plan 2)

In Tempo-30-Zonen gilt die Regel Rechts-vor-Links. Dies führt eindeutig zur Verlangsamung des Verkehrs und wurde auch schon in der Verkehrsuntersuchung der Gemeinde Grafrath von 1994 z.B. für Unteralting vorgeschlagen.

 Bauliche Maßnahmen sind in den oben genannten Straßen nicht zwingend erforderlich. In der Jesenwanger Straße mit übermäßig LKW-Verkehr sollten aber Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger ergriffen werden. Besonders dringend ist dies im Abschnitt Bahnhofstraße bis Pechhölzl, da hier die Strasse sehr unübersichtlich ist.

 

zu 2.

Mit dem Ausbau der Kreisstraße sind die Tempo-40-Schilder verschwunden. Es ist nicht sichtbar, dass Gefahrensituationen jetzt besser vermieden werden, zumal in den überwiegenden Straßenabschnitten gar keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben!. Die Ortseinfahrt Moorenweiser Straße verleitet zu überhöhter Geschwindigkeit, Fussgänger am Zebrastreifen und an der Bahnunterführung sind dadurch Gefahren ausgesetzt. Eine Einführung von Tempo 40 ist in diesem Bereich das Mindeste, was zu erwarten ist. Im Bereich der Bahnunterführung wäre Tempo 20 angebracht.

Der Straßenabschnitt Mauernerstraße verleitet bergab fahrende Pkw zu hoher Geschwindigkeit und bedeutet eine Gefahr für Fußgänger wegen der unübersichtlichen Straßenführung im Bereich Forschnergassl/Badstraße.

 

zu 3.

Auch wenn im Bereich des Throm-Grundstückes in absehbarer Zeit ein Fußweg angelegt wird, kann im anschließenden Bereich bergauf niemals ein Gehweg gebaut werden, es sei denn der steile Hang wird mit hohen Kosten abgetragen. Als Alternative bietet sich hier ein Pflasterstreifen als Gehweg an, der gleichzeitig  von Fahrzeugen befahren werden kann, wenn ihn keine Fußgänger benutzen. Optisch wird die Fahrbahn dadurch verengt, so dass die Fahrzeuge langsamer und vorsichtiger bergab fahren.

 

zu  4.

Nachdem ohne Gemeinderatsbeschluß die westliche Schwelle in der Hauptstrasse entfernt wurde, können die Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit an Schule und Kindergarten vorbeifahren, da sie kein weiteres Hindernis bremst. Wenn der Gemeinderat die alte Schwelle nicht mehr haben will, muss er andere Maßnahmen zur Sicherheit insbesondere der Kinder in die Wege leiten. Hierzu eignen sich Aufpflasterungen am besten in Kombination mit Fahrbahnverengungen.

 

zu 5.

Diese Geräte zeigen dem Autofahrer seine Geschwindigkeit direkt an und bewirken, dass die zugelassene Geschwindigkeit überwiegend eingehalten wird. Die Kosten für dieses Messgerät betragen je nach Ausstattung zwischen 4000,- und 6000,- und sind im Verhältnis zum erreichten Nutzen eine sinnvolle Investition.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Roger Struzena                                                             Anlagen: Plan 1 - 3